Filesharing
Sie haben eine Abmahnung erhalten, da Sie oder Ihre Kinder Filesharing betrieben haben sollen?
Jetzt heißt es nichts unüberlegt zu tun und kühlen Kopf bewahren, auch wenn hier horrende Summen an Schadensersatz aufgerufen werden. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf keinen Fall, bevor Sie nicht vorher mit einem Anwalt gesprochen haben. Durch die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich nämlich für die nächsten 30 Jahre!
Vereinbaren Sie daher rechtzeitig, möglichst noch vor Ablauf der in der Abmahnung genannten Frist, einen Besprechungstermin mit unserer Kanzlei. Sicherlich können wir auch Ihnen wie schon vielen vor Ihnen weiterhelfen.

