Die IT-Kanzlei Lutz hat sich auf die Beratung von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen im Bereich des Informationstechnologierechts spezialisiert. Die bearbeiteten Rechtsgebiete sind:
Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB
Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Providerverträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business)
Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien, einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten
Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste
Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Govnerment)
Strafrecht, insbesondere im Bereich der Informationstechnologien
Sollte das von Ihnen gesuchte Rechtsgebiet nicht aufgelistet sein, so sprechen Sie uns auf Ihr konkretes Problem an. Sie erhalten sodann umgehend eine Antwort, ob wir Ihren Fall übernehmen werden oder nicht.