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30.000 - 50.000 IP-Adressen pro Monat und Provider beauskunftet?

Ein Halbsatz in einem Artikel auf heise.de, in welchem es um das sogenannte Quick-Freeze Verfahren und die Vorratsdatenspeicherung ging, bringt das Ausmaß der urheberrechtlichen Abmahnungen aufgrund Tauschbörsennutzung (P2P) ans Tageslicht. Bei einen Workshop  des Bundesjustizministeriums "zur Klärung praktischer, technischer und finanzieller Fragen" beschwerten sich alle Provider mit Privatkunden über die Flut von Auskünften, welche sie aufgrund den gerichtlichen Gestattungsbeschlüssen des LG Köln zu bewältigen hätten. Monatlich müssten 30.000 - 50.000 IP-Adressen pro Provider beauskunftet werden.

Als Provider mit Privatkundengeschäft dürften hier allen voran die Telekom und 1&1 genannt werden. Andere Provider sind mir zumindest in P2P-Abmahnungen noch nicht untergekommen. Wenn nun aber allein diese beiden Provider Monat für Monat zwischen 60.000 und 100.000 IP-Adressen zu beauskunften haben sind dies im Jahr zwischen 720.000 und 1.200.000 IP-Adressen. Anscheinend lag ich mit meiner Schätzung (VuR 2010, S. 337 ff.) gar nicht so schlecht. Dort hatte ich vermutet, dass im Jahr 2010 voraussichtlich über 750.000 Abmahnungen verschickt werden.

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