AG Hamm: Schadensersatz bei unberechtigter Angebotsrücknahme bei eBay

Auch das Amtsgericht Hamm hat mit Urteil vom 14.09.2011, AZ 17 C 157/11, einen Verkäufer zur Zahlung von Nichterfüllungsschadensersatz verurteilt. In diesem Fall hatte der Verkäufer bei eBay unberechtigter Weise (er wollte den streitgegenständlichen Motor nur nicht mehr verkaufen) das Angebot. Ein Kaufvertrag war jedoch gemäß den eBay-AGB zwischen dem Verkäufer und dem zum Zeitpunkt der Beendigung des Angebots Höchstbietenden zustande gekommen. Auch hier wurde Zahlung in Höhe von Wert des Motors abzüglich Kaufpreis zugesprochen.

Ebay-Verkäufer sollten daher bereits äußerst sorgfältig bei der Angebotserstellung arbeiten. Andernfalls kann ein teures Verfahren drohen.