AG Menden: Schadensersatz bei Nichtlieferung einer Sache bei eBay

Viele Verkäufer bei eBay denken, dass sofern der von ihnen gedachte Mindestpreis nicht erzielt wird, die Kaufsache nicht übereignet werden müsse. Im Fall des AG Menden, Urteil vom 24.8.2011, 4 C 390/10, hatte der Verkäufer die Kaufsache gleich in zwei Portalen zum Verkauf angeboten und weigerte sich dem "günstigeren" Käufer das Fahrzeug zu übereignen. Dies hatte zur Folge, dass ihn das Amtsgericht zur Zahlung des Nichterfüllungsschadens (Wert der Kaufsache abzüglich gebotener Kaufpreis) verurteilt hat.